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INFORMATIONEN ZUM THEMA SICHERHEIT

Einführung

In komplexen Systemen ist es unmöglich, Risiken völlig auszuschliessen. Das vertretbare Risiko für jede mögliche Art der Beeinträchtigung hängt von vielen Faktoren ab und wird zudem subjektiv und kulturell verschieden bewertet. Im Allgemeinen werden höhere Wahrscheinlichkeiten für Beeinträchtigungen mit steigendem Nutzen (beispielsweise Aktien- Spekulation, Teilnahme am Straßenverkehr) als vertretbar angesehen. Um den Zustand von Sicherheit zu erreichen, werden Sicherheitskonzepte erstellt und umgesetzt. Sicherheitsmassnahmen sind erfolgreich, wenn sie dazu führen, dass mit ihnen sowohl erwartete als auch unerwartete Beeinträchtigungen abgewehrt bzw. hinreichend unwahrscheinlich gemacht werden.

Angriffssicherheit, Betriebssicherheit

Anders als im angloamerikanischen Sprachraum wird im Deutschen normalerweise nicht zwischen den beiden Themen Security („Angriffssicherheit“) und Safety („Betriebssicherheit“) unterschieden, beide Begriffe werden stattdessen allgemein unter „Sicherheit“ zusammengefasst. Während „Safety“ den Schutz der Umgebung vor einem Objekt, also eine Art Isolation beschreibt, handelt es sich bei „Security“ um den Schutz des Objektes vor der Umgebung, d. h. die Immunität bzw. Sicherung. Dementsprechend reicht es nicht, an einer Fluchttür lediglich „Sicherheit“ zu fordern. Im Sicherheitskonzept sind die Anforderungen zu spezifizieren. Eine „Safety“-Anforderung wäre hier die Gewährleistung eines möglichst gefahrlosen Flucht- und Rettungsweges für Betroffene beziehungsweise hilfeleistende Kräfte, während Forderungen zur Vermeidung einer unberechtigten Nutzung der Tür im Normalbetrieb dem Bereich „Security“ zuzuordnen sind.

Sicherheit als relativer Zustand

Allgemein wird Sicherheit jedoch nur als relativer Zustand der Gefahrenfreiheit angesehen, der stets nur für einen bestimmten Zeitraum, eine bestimmte Umgebung oder unter bestimmten Bedingungen gegeben ist. Im Extremfall können sämtliche Sicherheitsvorkehrungen zu Fall gebracht werden durch Ereignisse, die sich nicht beeinflussen oder voraussehen lassen (beispielsweise ein Meteoriteneinschlag). Sicherheit bedeutet daher nicht, dass Beeinträchtigungen vollständig ausgeschlossen sind, sondern nur, dass sie hinreichend (beispielsweise im Vergleich zum allgemeinen „natürlichen“ Risiko einer schweren Erkrankung) unwahrscheinlich sind. Ein prägnantes Modell für die Relativität von Sicherheitsmaßnahmen ist das Kraftfahrzeugwesen, in dem es zahlreiche sicherheitstechnische Vorschriften und auch regelmässige Überprüfungen gibt. Dennoch können weder Vorschriften noch Prüfungen verhindern, dass mit dem Kraftfahrzeug absichtlich, böswillig oder unabsichtlich gefährliche Zustände herbeigeführt werden oder dass Teile des Kraftfahrzeugs in gefährlicher Weise nicht mehr funktionieren.

Spannungsverhältnis Sicherheit und Freiheit

Der Wunsch nach grösstmöglicher Sicherheit einerseits und möglichst weitgehender individueller Freiheit andererseits stehen in einem starken Spannungsverhältnis. So muss der einzelne sich im Alltagsleben einer grossen Zahl von Vorschriften und Einschränkungen unterordnen, die vom Staat oder von Institutionen „aus Sicherheitsgründen“ erlassen werden. Vor allem Kritiker aus dem liberalen Spektrum warnen davor, dass die dazu in als unsicher empfundenen Zeiten hohe Bereitschaft verstärkt auch ausgenutzt werde, um eine stärkere Überwachung der Bürger durchzusetzen und damit die allgemeinen Bürgerrechte zu schwächen.[1] Angebliche „Sicherheitsgründe“ seien mitunter lediglich vorgeschoben oder zumindest im Vergleich zur tatsächlich drohenden Gefahr unverhältnismäßig.[2] Moral, Sexualität, Jugendschutz, Kriminalität, und Terrorismus würden als Argumente für eine Beschränkung der Grundrechte herangezogen.[3] Im Übrigen sei das Motiv einschränkender Vorschriften häufig weniger im Schutz des Einzelnen vor Gefahren zu suchen, sondern vielmehr darin, den Staat oder eine Institution von juristischen Schadensersatzansprüchen freizuhalten.

Technische und zwischen-menschliche Sicherheiten

Technische Sicherheiten unterscheiden sich grundsätzlich von zwischenmenschlichen Sicherheiten: Das Vertrauen in Mechanismen ist ein Vertrauen in ihre Gleichgültigkeit und Interesselosigkeit (Ein Geldautomat zum Beispiel behandelt alle Benutzer gleich und hat kein Interesse an ihnen). Einem Menschen oder einer Personengruppe vertraut man dagegen in dem Glauben, individuell und loyal behandelt zu werden. Dieser immanente Widerspruch führt in allen soziotechnischen Systemen zu interessanten Paradoxien – Die soziale Sicherheit etwa hat sich im Laufe der Geschichte von einer vorwiegend zwischenmenschlichen zu einer mehrheitlich technischen gewandelt. Diese Informationen und die darin enthaltenen Links entstammen Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheit
 

INFORMATIONEN ZUM

THEMA SICHERHEIT

Einführung

In komplexen Systemen ist es unmöglich, Risiken völlig auszuschliessen. Das vertretbare Risiko für jede mögliche Art der Beeinträchtigung hängt von vielen Faktoren ab und wird zudem subjektiv und kulturell verschieden bewertet. Im Allgemeinen werden höhere Wahrscheinlichkeiten für Beeinträchtigungen mit steigendem Nutzen (beispielsweise Aktien-Spekulation, Teilnahme am Straßenverkehr) als vertretbar angesehen. Um den Zustand von Sicherheit zu erreichen, werden Sicherheitskonzepte erstellt und umgesetzt. Sicherheitsmassnahmen sind erfolgreich, wenn sie dazu führen, dass mit ihnen sowohl erwartete als auch unerwartete Beeinträchtigungen abgewehrt bzw. hinreichend unwahrscheinlich gemacht werden.

Angriffssicherheit, Betriebs-

sicherheit

Anders als im angloamerikanischen Sprachraum wird im Deutschen normalerweise nicht zwischen den beiden Themen Security („Angriffssicherheit“) und Safety („Betriebssicherheit“) unterschieden, beide Begriffe werden stattdessen allgemein unter „Sicherheit“ zusammengefasst. Während „Safety“ den Schutz der Umgebung vor einem Objekt, also eine Art Isolation beschreibt, handelt es sich bei „Security“ um den Schutz des Objektes vor der Umgebung, d. h. die Immunität bzw. Sicherung. Dementsprechend reicht es nicht, an einer Fluchttür lediglich „Sicherheit“ zu fordern. Im Sicherheitskonzept sind die Anforderungen zu spezifizieren. Eine „Safety“-Anforderung wäre hier die Gewährleistung eines möglichst gefahrlosen Flucht- und Rettungsweges für Betroffene beziehungsweise hilfeleistende Kräfte, während Forderungen zur Vermeidung einer unberechtigten Nutzung der Tür im Normalbetrieb dem Bereich „Security“ zuzuordnen sind.

Sicherheit als relativer Zustand

Allgemein wird Sicherheit jedoch nur als relativer Zustand der Gefahrenfreiheit angesehen, der stets nur für einen bestimmten Zeitraum, eine bestimmte Umgebung oder unter bestimmten Bedingungen gegeben ist. Im Extremfall können sämtliche Sicherheits- vorkehrungen zu Fall gebracht werden durch Ereignisse, die sich nicht beeinflussen oder voraussehen lassen (beispielsweise ein Meteoriteneinschlag). Sicherheit bedeutet daher nicht, dass Beeinträchtigungen vollständig ausgeschlossen sind, sondern nur, dass sie hinreichend (beispielsweise im Vergleich zum allgemeinen „natürlichen“ Risiko einer schweren Erkrankung) unwahrscheinlich sind. Ein prägnantes Modell für die Relativität von Sicherheitsmaßnahmen ist das Kraftfahrzeugwesen, in dem es zahlreiche sicherheitstechnische Vorschriften und auch regelmässige Überprüfungen gibt. Dennoch können weder Vorschriften noch Prüfungen verhindern, dass mit dem Kraftfahrzeug absichtlich, böswillig oder unabsichtlich gefährliche Zustände herbeigeführt werden oder dass Teile des Kraftfahrzeugs in gefährlicher Weise nicht mehr funktionieren.

Spannungsverhältnis Sicherheit

und Freiheit

Der Wunsch nach grösstmöglicher Sicherheit einerseits und möglichst weitgehender individueller Freiheit andererseits stehen in einem starken Spannungsverhältnis. So muss der einzelne sich im Alltagsleben einer grossen Zahl von Vorschriften und Einschränkungen unterordnen, die vom Staat oder von Institutionen „aus Sicherheitsgründen“ erlassen werden. Vor allem Kritiker aus dem liberalen Spektrum warnen davor, dass die dazu in als unsicher empfundenen Zeiten hohe Bereitschaft verstärkt auch ausgenutzt werde, um eine stärkere Überwachung der Bürger durchzusetzen und damit die allgemeinen Bürgerrechte zu schwächen.[1] Angebliche „Sicherheitsgründe“ seien mitunter lediglich vorgeschoben oder zumindest im Vergleich zur tatsächlich drohenden Gefahr unverhältnismäßig.[2] Moral, Sexualität, Jugendschutz, Kriminalität, und Terrorismus würden als Argumente für eine Beschränkung der Grundrechte herangezogen.[3] Im Übrigen sei das Motiv einschränkender Vorschriften häufig weniger im Schutz des Einzelnen vor Gefahren zu suchen, sondern vielmehr darin, den Staat oder eine Institution von juristischen Schadensersatzansprüchen freizuhalten.

Technische und zwischen-

menschliche Sicherheiten

Technische Sicherheiten unterscheiden sich grundsätzlich von zwischenmenschlichen Sicher- heiten: Das Vertrauen in Mechanismen ist ein Vertrauen in ihre Gleichgültigkeit und Interesselosigkeit (Ein Geldautomat zum Beispiel behandelt alle Benutzer gleich und hat kein Interesse an ihnen). Einem Menschen oder einer Personengruppe vertraut man dagegen in dem Glauben, individuell und loyal behandelt zu werden. Dieser immanente Widerspruch führt in allen soziotechnischen Systemen zu interessanten Paradoxien – Die soziale Sicherheit etwa hat sich im Laufe der Geschichte von einer vorwiegend zwischenmenschlichen zu einer mehrheitlich technischen gewandelt. Diese Informationen und die darin enthaltenen Links entstammen Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheit
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